Besucht ein Schüler im 10. Jahr unsere Schule ( wir sprechen allgemein vom 10. Schulbesuchsjahr), so meldet die Schule ihn der Agentur für Arbeit in Bochum zur Berufsberatung.
Die Beratung durch die Arbeitsagentur ist eine entscheidende Voraussetzung für alle beruflichen Bildungsmaßnahmen, die durch die Agentur finanziert werden. Dies gilt auch für die Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen.