Mit dem Übergang in die Berufspraxisstufe wird die Vorbereitung für die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) thematisiert. Das gilt für den Unterricht wie auch für die Beratung der Eltern im Rahmen der Pflegschaften. Informationen über die WfbM erhalten Sie beispielsweise am „Tag der offenen Tür“ oder Sie nehmen mit den Sozialen Diensten der WfbM Kontakt auf. Diese sind sehr entgegenkommend und beantworten Ihre Fragen.
Es gibt für jede Werkstatt ein genaues Einzugsgebiet. Es entscheidet also grundsätzlich der Wohnort des Schülers über die Zuständigkeit der WfbM.
Haben behinderte Menschen nachweislich keine realistische Chance auf Vermittlung im sogenannten „Ersten Arbeitsmarkt“, besteht grundsätzlich ein rechtlicher Anspruch auf das sog. Eingangsverfahren innerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen. Dies ist unabhängig von der Schwere der Behinderung und/oder dem Umfang notwendiger Pflege.
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate. Es soll geprüft werden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Eingliederung des behinderten Menschen in das Arbeitsleben ist. Es kann vorkommen, dass eine endgültige Aufnahme abgelehnt werden kann
Es ist in den letzten Jahren vorgekommen, dass sich besonders bei schwerstbehinderten jungen Menschen das Eingangsverfahren aus unterschiedlichsten Gründen nicht unmittelbar an die Schulentlassung anschloss. Es kam zu Wartezeiten von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten.
Bislang wurden Integrationshelfer im Eingangsverfahren, aufgrund fehlender Finanzierung durch die kommunalen Träger der Sozialhilfe, nicht eingesetzt.
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für das Eingangsverfahren; max. sind 2 Jahre und drei Monate Förderung möglich. Die ersten drei Monate sind einer Probezeit gleichzusetzen, danach durchläuft der Mensch mit Behinderung ein Jahr lang den Berufsbildungsbereich. Die Agentur fordert nach Ablauf der Förderung einen abschließenden Entwicklungsbericht von der WfbM an. Bei Bedarf kann diese Maßnahme um ein weiteres Jahr verlängert werden.