Verlängerung der Schulzeit

Zum Schuljahresende kann auf Wunsch der Eltern und nach Beratung der Klassen- und Lehrerkonferenz die Schulzeit in Einzelfällen um ein weiteres Schuljahr nach Erfüllung der 11jährigen Schulpflicht verlängert werden. In der Schule haben wir ein Formblatt dafür vorbereitet. Wesentlich für die Verlängerung ist die Begründung, dass in diesem zusätzlichen Schuljahr noch eine schulische Förderung sinnvoll erscheint, weil zusätzliche Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Übergang in die Werkstatt für behinderte Menschen  oder in den Beruf erworben werden können.


 
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