Beurlaubung Ihres Kindes

Eine Schülerin oder ein Schüler kann nur aus sehr wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Sollte dies doch einmal notwendig sein, dann beantragen Sie bitte rechtzeitig (das heißt ein bis zwei Wochen vorher) eine Beurlaubung. Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien wird eine Beurlaubung nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigt.


 
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