Erkrankung Ihres Kindes

Wenn ihr Kind krank ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann, bitten wir Sie dringend, Ihr Kind telefonisch bis 8:30 Uhr im Sekretariat abzumelden.

Dann wissen wir Bescheid und müssen uns nicht um Ihr Kind sorgen, weil es nicht da ist. Allerdings ist die Abmeldung auch wichtig, weil wir dann noch das Mittagessen für Ihr Kind abbestellen können. Sie müssen dann für das Essen nicht weiter zahlen. Melden Sie Ihr Kind nicht ab, läuft die Bestellung weiter.

Selbst wenn das Büro nicht besetzt sein sollte, ist immer ein Anrufbeantworter eingeschaltet und wird regelmäßig abgehört.

Bei längerer Abwesenheit Ihres Kindes (das heißt mehr als 3 Tage) müssen Sie dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin Ihres Kindes ein ärztliches Attest vorlegen. 


 
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