Versicherungsschutz

Trotz aller Bemühungen, kommen leider immer wieder Unfälle im Schulalltag vor. Ihr Kind ist dabei grundsätzlich durch die gesetzliche Schülerunfall-Versicherung versichert.

 Sie erstreckt sich auf

  • den Schulweg
  • den Unterricht (auch den Sportunterricht)
  • die Pausen
  • Wanderungen
  • Unterrichtsgänge und Ausflüge
  • Besichtigungen
  • Schul- und Klassenfeiern
  • Klassenfahrten
  • Schullandheim-Aufenthalte

Jeder Schulunfall ist umgehend bei der Schule zu melden. Wenn Sie mit Ihrem Kind einen Arzt aufsuchen, geben Sie bitte an, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Die Versicherung wird dann automatisch tätig.


 
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